Food Handling in der Gastronomie (nach IfSG §43)

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Food Handling ist geeignet für die wiederkehrende Hygiene-Folgebelehrung nach dem Infektionsgesetz (IfSG) §§ 42 und 43, welche im zweijahres Turnus vom Arbeitgeber veranlasst und dokumentiert werden muss. Die Unterweisung gilt allen Mitarbeiter aus der Lebensmittelproduktion und aktualisiert die Inhalte der Erstbelehrung (Die Erstbelehrung erfolgt von zuständigen Gesundheitsamt).

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Food Handling ist geeignet für die wiederkehrende Hygiene-Folgebelehrung nach dem Infektionsgesetz (IfSG) §§ 42 und 43, welche im zweijahres Turnus vom Arbeitgeber veranlasst und dokumentiert werden muss. Die Unterweisung gilt allen Mitarbeiter aus der Lebensmittelproduktion und aktualisiert die Inhalte der Erstbelehrung (Die Erstbelehrung erfolgt von zuständigen Gesundheitsamt).

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